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IPPC Brennstempel


IPPC Brennstempel – ISPM Nr. 15 Brennstempel

 

Verpackungsholz ist im internationalen Güterverkehr zum Transport und Schutz der Waren weit verbreitet. Um diese Einschleppung von Schädlingen zu verhindern, haben viele Länder Einfuhrvorschriften beschlossen, die im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) im Jahre 2003 harmonisiert und geregelt wurden. Der „Internationale Standard Phytosanitärer Maßnahmen Nr. 15“ (kurz ISPM Nr. 15) mit den Richtlinien zur Regulierung von Holzverpackungen im Internationalen Handel wurde von bisher 166 Staaten umgesetzt.

 

Betroffen von dieser Maßnahme ist Verpackungsmaterial aus Massivholz zum Transport, Schutz und Verstauen von Waren, also auch von Paletten, Kisten, Verschlägen, Trommeln, Fässern, aber auch Stauholz und Keile zum Befestigen von Waren. Holz mit einer Stärke von weniger als 6 mm unterliegen hingegen nicht den Vorschriften des ISPM Nr. 15.

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Für diese Kennzeichnungsvorschriften fertigen wir die passenden Elektrobrennstempel. Die Kennzeichnung umfasst einerseits das standardisierte IPPC-Logo und andererseits eine Länderkennzahl, eine Betriebskennzahl und die Art der Behandlung. Für die Anfertigung eines IPPC-Brennstempels benötigen wir von Ihnen:

  • Gewünschte Größe des Abdrucks
  • Registrierungsnummer des Betriebes, der das Holz hergestellt od. behandelt hat
  • Art der Behandlung

 

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